Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NK Gärten GmbH, Rikonerstrasse 52, 8307 Effretikon

1. Einleitung
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der NK Gärten / Garten & Living (nachfolgend “NK” oder “Auftragsnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber.
1.2. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gehen vor, sofern diese von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.
1.3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. Leistungserbringung
2.1. “NK” verpflichtet sich zu der Ausführung der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen.
2.2. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind während den mit dem Auftraggeber abgesprochenen und festgelegten Zeiten zu
leisten. Der Zugang zu den Örtlichkeiten ist für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren. Entstehen Wartezeiten aufgrund verschlossener Zugänge werden diese als Regiestunden verrechnet.
2.3. Ist das Vollziehen und Abschliessen von Rechtsgeschäften für den Auftraggeber Bestandteil der Leistungserbringung (z.B.
Wartungsverträge), erteilt dieser mit der Vertragsunterzeichnung “NK” die Vollmacht, diese umzusetzen. Auf Verlangen stellt der Auftraggeber “NK” eine schriftliche Vollmacht aus.
3. Geräte/Material/PP zur Leistungserfüllung
3.1. “NK” stellt die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigten Maschinen, Einrichtungen und Materialien und verrechnet diese nach Aufwand.
3.2. Der Auftraggeber übergibt “KN” kostenlos die erforderlichen Schlüssel und/oder Badges gegen Quittung.
3.3. Parkmöglichkeiten werden durch den Auftraggeber gestellt. Sollten keine vorhanden sein, werden die Parkgebühren dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Vertraulichkeit
4.1. “NK” und seine Mitarbeitenden verpflichtet sich, sämtliche in ihrem Besitz befindlichen oder in ihren Besitz gelangenden
Unterlagen Daten und Informationen, welche dem Auftraggeber gehören, während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnis sorgfältig und vertraulich aufzubewahren.
4.2. Die vorgenannten Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen gelten auch unbeschränkt nach Beendigung des Vertrages.
5. Personal
5.1. Das eingesetzte Personal vertritt die Interessen des Auftraggebers sowohl nach innen wie auch gegenüber Dritten
und erbringt seine Leistung kundenorientiert, zuverlässig und pünktlich.
6. Abnahme der Dienstleistungen
6.1. Von einem Kunden nicht unterzeichnete Arbeitsrapporte sind kein Nachweis dafür, dass die darin aufgeführten Arbeiten und Leistungen nicht korrekt ausgeführt worden sind. Diese Leistungen können auch bei nicht geleisteter Unterschrift verrechnet werden.
7. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen Ist nichts Abweichendes vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 20 Tage netto nach Rechnungsstellung. Der Kunde kann während der Zahlungsfrist schriftlich/mündlich begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Bei Unterlassung gilt diese als genehmigt.
7.1. Der Auftragnehmer erhebt einen Zuschlag von CHF 30.- ab dem ersten Mahnungsschreiben.
7.2. Bei Auftragsvolumen über CHF 3000.- werden Akontorechnungen erstellt respektive dem Baufortschritt angemessene Teilrechnungen gestellt.
7.3. Werden zusätzliche Arbeiten in Regie ausgeführt (ohne vorgängige Planung oder Kostenvoranschlag) kommen die Regieansätze von “NK” gemäss Vertrag zum Tragen.
7.4. Sämtliche Zusatzleistungen von “NK” werden an den Auftraggeber weiterbelastet, sofern diese nicht Bestandteil des bestehenden Leistungsumfanges sind.
8. Haftung
8.1. Für alle anlässlich der Ausführungen der vereinbarten Dienstleistungen verursachten Personen- und Sachschäden ist
ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von CHF 5’000’000.- pro Schadenfall abgeschlossen.
8.2. “NK” haftet ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihre
Mitarbeitenden während der Ausübung ihrer Arbeit verursacht wurden.
8.3. Für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, oder die Deckungssumme übersteigen, sowie für Vermögensschäden ist jegliche Haftung wegbedungen.
9. Vertragsanpassungen
9.1. Für Vertragsanpassungen gilt mindestens, sofern nicht
anderweitig in gegenseitigem Einverständnis vereinbart, die Anpassungsfrist von einem Monat.
10. Vertragsdauer, Kündigungsfrist
10.1. Ohne anderslautende Vereinbarung werden Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter
Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens aber nach
Ablauf einer 12 monatigen Laufzeit per Ende des darauffolgenden Kalendermonats.
10.2. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind sämtliche Schlüssel, Geräte, Materialien und Unterlagen des Auftraggebers unverzüglich zurückzugeben.
11. Gerichtstand und anwendbares Recht
11.1. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der NK Gärten GmbH, Rikonerstrasse 52, 830 7 Effretikon
Soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht, gelten zwischen den Parteien die Bestimmungen des Schweizerischen
Obligationenrechtes.